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Verteidigung legt Revision zu Todesfall am Kreisel ein

Die rechtliche Aufarbeitung des Falls, bei dem ein Auto auf ein sich küssendes Paar zugefahren ist und eine Frau getötet wurde, geht weiter - auch nach dem bereits zweiten Urteil.
Landgericht Frankfurt am Main
Ein Wappen mit dem Hessen-Löwen ist in einem Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts an der Wand befestigt. © Arne Dedert/dpa

In dem Strafverfahren um eine auf einem Zebrastreifen in Kriftel im Main-Taunus-Kreis von einem Auto erfassten und getöteten Frau hat die Verteidigung des Fahrers Revision gegen die lebenslange Haftstrafe eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Frankfurt am Donnerstag. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich damit in absehbarer Zeit bereits zum zweiten Mal mit dem Unfall zu befassen, bei dem im September 2015 die 41 Jahre alte Frau getötet worden war.

Der 34 Jahre alte Angeklagte war erst Anfang der Woche nach mehr als einjährigem Prozess wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte sich laut Urteil über ein Liebespärchen geärgert, das sich nach einem Volksfest auf einem Zebrastreifen geküsst hatte und war nach kurzem Halt ungebremst auf das Paar zugefahren. Der Mann konnte ausweichen, die Frau wurde allerdings zunächst auf die Motorhaube genommen und geriet von dort aus unter das Auto, das sie 400 Meter weit mitschleifte. Sie starb kurz danach an ihren schweren Verletzungen.

Laut Urteil hätte der Fahrer merken müssen, dass sich die Frau unter dem Fahrzeug befand. Gleichwohl sei er weitergefahren. Die Verteidigung hatte im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern lediglich zwei Jahre Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt.

In einem ersten Prozess war der Angeklagte bereits 2018 vom Landgericht Frankfurt zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung jedoch aufgehoben und an eine andere Schwurgerichtskammer zurückverwiesen.

© dpa
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